Singapur entspricht nicht dem gewohnten Klischee einer Steueroase. In Singapur ansässigen Unternehmen (d.h. in Singapur gegründete und von dort verwaltete Firmen) zahlen ab 2019 eine Körperschaftssteuer in der Höhe von 17% auf Gewinne, die in Singapur erzielt werden. Andererseits sind alle im Ausland erzielten Gewinne oder Gewinne, die aus Quellen außerhalb Singapurs stammen, von der Körperschaftsteuer befreit.
In anderen Worten: Eine privat gehaltene Firme in Singapur, die einkommensschaffende Vermögenswerte außerhalb Singapurs hält und verwaltet, kann Gewinne steuerfrei erzielen, ohne dass in Singapur eine Verpflichtung zur Zahlung der Körperschaftsteuer entsteht.
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