Singapur.
Singapur entspricht nicht dem gewohnten Klischee einer Steueroase. In Singapur ansässigen Unternehmen (d.h. in Singapur gegründete und von dort verwaltete Firmen) zahlen ab 2019 eine Körperschaftssteuer in der Höhe von 17% auf Gewinne, die in Singapur erzielt werden. Andererseits sind alle im Ausland erzielten Gewinne oder Gewinne, die aus Quellen außerhalb Singapurs stammen, von der Körperschaftsteuer befreit.
In anderen Worten: Eine privat gehaltene Firme in Singapur, die einkommensschaffende Vermögenswerte außerhalb Singapurs hält und verwaltet, kann Gewinne steuerfrei erzielen, ohne dass in Singapur eine Verpflichtung zur Zahlung der Körperschaftsteuer entsteht.
In Singapur gibt es drei Arten von Unternehmenseinheiten:
Öffentliche Gesellschaft
Wenn Eigentümer Geld von Investoren erhalten wollen, können sie sich für die Gründung einer öffentlichen Gesellschaft entscheiden und ihre Aktien an der Singapore Exchange Limited (SGX) notieren.
Private Gesellschaft
Eine private Gesellschaft ist nach dem Singapore Companies Act Cap 50 ("der Act") gegründet. Die Anzahl der Aktionäre ist auf 50 oder weniger beschränkt.
Niederlassung
Eine ausländische Gesellschaft kann eine Niederlassung in Singapur registrieren. Die Zweigniederlassung muss die gleichen Tätigkeiten ausüben wie die Muttergesellschaft.